AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen und allgemeine Einkaufsbedingungen der „TKC-Power“ – TKC Kunststoffe e.K. liegen unseren Kontrakten zugrunde: Stand 1. Februar 2022

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Unsere Angebote, Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der „TKC-Power“ – TKC-Kunststoffe und gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer mit der TKC Kunststoffe seinem schriftlichen Angebot, Auftragsbestätigung oder im Online-Shop dargestellten Waren abschließt.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Diese Geschäftsbedingungen gelten spätestens ab Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung und gelten unwiderruflich als angenommen.

1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer).

§2 Vertragsabschluss durch Angebote und Auftragsbestätigungen

Unsere Angebote mit all ihren Bestandteilen sind freibleibend, der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.1 Die auf der Webseite TKC-Power / TKC Kunststoffe e.K. oder im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe oder Gewicht behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren und Üblichen vor.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben oder uns ein Kaufangebot per E-Mail / Fax  zusenden.

2.3  Dabei sendet der Kunde dem Verkäufer ein Angebot per Mail / Fax zu, oder im virtuellen Warenkorb die ausgewählten Waren den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

2.4 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

a) indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder

b) indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Vorkassenzahlung auffordert.

Der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des vierzehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Angebotsabgabe gebunden ist.

2.5 Alle Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen die in Zusammenhang mit der Beschreibung des beschriebenen Artikels stehen, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden nur in deutscher Sprache statt. In der Regel wird sie per E-Mail / Fax oder durch eine automatisierter Bestellund abgewickelt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis per Vorkasse am Kaufdatum: Rechnungs-, oder Auftragsbestätigungsdatum sofort rein netto zur Zahlung fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers werden alle offen stehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

3.4 Während des Verzugs hat der Käufer eine Geldschuld mit 7 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.5 Die Zahlungsmöglichkeiten der Vorauskasse sind:  PayPal  oder Banküberweisung. Sind keine Fälligkeitstermine vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.

§4 Lieferbedingungen

 4.1 Wird der Versand der Ware vom Verkäufer angeboten, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

4.2 Die von uns genannten Termine und Fristen sind – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – unverbindlich.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich oder unmöglich machen (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Personal oder Transportmittel, behördliche Anordnungen usw, auch wenn sie bei unseren Zulieferern auftreten), berechtigen uns – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen – die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als vier Wochen dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Bei Lieferung ist der Kunde unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

4.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

4.6 Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse oder der nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen in der Homepage oder im Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.7 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts, kommt der Kunde für die Rücksendekosten auf.

§5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

Der Besteller verpflichtet sich, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

5.2 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

5.3 Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.4 Verpackung der Rücksendung

Widerruf und Rücksendungen werden nur in der originalen Verpackung akzeptiert. Bei anders verpackter Rücksendung wird die Annahme verweigert und geht zu Lasten des Rücksenders (an die Absenderadresse) zurück.

5.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

 Mängel und Mängelhaftung von 3 Jahren

6.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung von 2 Jahren.12 Monate nach dem Kauf gilt die Vermutung, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Nach 12 Monaten gilt die Vermutung, dass der Fehler durch eine fehlerhafte Anwendung entstanden ist. Daher hat der Kunde nachzuweisen, dass dieser Mangel beim Kauf der Ware schon existiert hat.

Diese Mängelhaftung wird um ein Jahr vom Hersteller verlängert. Auch hier gilt, dass der Kunde den beanstandeten Mangel zu Zeitpunkt des Kaufes nachzuweisen hat.

6.2 Die TKC-Power Batterien werden auf einen Belastungsprüfstand getestet und mit einer Bestätigung der Leistungsmessung ausgeliefert. Somit sind die Funktionen und die Kapazität jeder Batterie, zum Zeitpunkt der Auslieferung garantiert und bestätigt.

 6.3 Handelt der Kunde als Unternehmer,

  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel zwei Jahre ab Ablieferung der Ware;
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen;
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

6.4  Die gesetzliche und erweiterte Mängelhaftung gelten nicht, wenn die erworbenen Waren nicht entsprechend der Betriebsanleitung betrieben, oder nicht in dem vorausgesetzten Einsatzgebiet verwendet wurde.

6.5 Bei Nichteinhalten folgender Punkt, erlischt sofort die gesetzliche Gewährleistung:

  • alle technischen Angaben in den Datenblätter sind strikt einzuhalten
  • alle Warnhinweise sind zu beachten
  • alle Geräte dürfen nur in den angegebenen Leitungsbereich betrieben werden
  • bei Betreiben außerhalb den angegebenen angegebener Eigenschaft
  • bei Öffnung der Geräte

6.6 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB innerhalb kürzester Zeit aber spätestens nach 6 Tagen. Unterlässt der Kaufmann die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

6.7 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen.

§7 Gesamthaftung

7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

7.2 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.3 Bei nicht geeigneter Verwendung (entsprechend der Datenblätter), bei nicht Einhaltung der Betriebsanleitung, bei nicht fachgerechter Installation der Artikel sind jegliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.  

§8 Ausschluss einer Haftung bei Beratung

Auskünfte, Inhalte dieser Homepage, Beratung über anwendungstechnische Fragen etc. erfolgen stets unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8.1 Eignung und technische Informationen

Der Käufer hat sich selber hinsichtlich der Eignung und Beschaffenheit eines Artikels in den Betriebsanleitungen und Datenblätter zu informieren und muss alle gemachten Angaben bei der Verwendung einen Artikels stets einhalten.  

 

§9 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, auch im verarbeiteten Zustand sowie oder bei Wiederverkauf, unser Eigentum. Lieferdatum entspricht dem Leistungsdatum.

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.

9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie im Falle drohender Zahlungseinstellung, unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Käufers oder wenn Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen, ist der Verkäufer befugt, die gelieferte Ware an sich zu nehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Vertragsgegenstand beim Käufer bereits installiert worden ist. Sämtliche Kosten der Rücknahme der Ware einschließlich angemessener Verwertungskosten trägt der Käufer. Die Herausgabe der Ware ist auch von angemieteten Lagerflächen verpflichtend. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen jetzt sicherheitshalber im vollen Umfang im Voraus ab, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehen. Die Abtretung wird mit Übereignung/Untergang wirksam.

9.3 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen – einschließlich sämtlicher dem Verkäufer aus Kontokorrentkrediten zustehender Saldoforderungen -, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder in der Zukunft zustehen, im Sicherungseigentum des Verkäufers. Der Verkäufer wird dieses auf Verlangen freigeben, wenn der Wert des Sicherungseigentums die Höhe der Forderungen nachhaltig um 20% übersteigt.

9.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets voll gegen die üblichen Risiken versichert zu halten und uns dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit seine evtl. Versicherungsansprüche an uns ab.

§10 Erfüllungsort – Gerichtsstand

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in Borchen Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

10.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Borchen Erfüllungsort.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem durch die unwirksame Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt.

§11 Allgemeine Einkaufsbedingungen: Stand: 01. Februar 2022

11.1 Es gelten ausschließlich die in unserem Kontrakt genannten Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind von uns schriftlich bestätigt worden. Auch durch die Annahme der gelieferten Ware erkennen wir keine abweichenden Bedingungen des Verkäufers an.

11.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungspflichten des Käufers, ist Paderborn.

11.3 Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich etwaiger deliktischer Ansprüche, ist Paderborn.

11.4 Für alle Verträge gilt deutsches Recht als vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

§12 Reach

Der Lieferant steht dafür ein, dass seine Lieferung den Bestimmungen der Verordnung EG Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Er wird insbesondere seinen Informationspflichten aus Art. 31 bis 33 der Verordnung nachkommen.

Der Lieferant versichert, keine Produkte zu liefern, die Stoffe gemäß Anlage 1 bis 9 der REACH-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung enthalten. Der Lieferant verpflichtet sich die „TKC Power“ TKC Kunststoffe unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls von ihm gelieferte Produkte Stoffe der Stoffe der sogenannten Kandidatenliste gemäß Art. 59 (1, 10) der REACH-Verordnung enthalten; dies gilt insbesondere im Falle der Erweiterung / Ergänzung der Kandidatenliste. Der Lieferant benennt die einzelnen Stoffe namentlich und teilt den Massenprozentanteil so genau wie möglich mit.

Wird TKC Kunststoffe wegen Verletzung der REACH-Vorschriften von Kunden, Konkurrenten oder Behörden in Anspruch genommen, die auf eine Ware des Lieferanten zurückzuführen ist, dann ist TKC Kunststoffe berechtigt, von dem Lieferanten die Freistellung von diesen Ansprüchen oder den Ersatz des Schadens zu verlangen, der durch die nicht vorhandene REACH-Konformität verursacht wurde. Die sogenannten Verpflichtungen gelten entsprechend (mit Ausnahme der Registrierungspflichten), wenn der Lieferant seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes hat. Er muss insbesondere darüber informieren, wenn ein Kandidatenstoff größer 0,1 % enthalten ist, oder unter REACH fallende Stoffe bei der normalen und vorhersehbaren Verwendung freigesetzt werden können.